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STEUER - TIPPS

So sparen Sie beim Immobilienkauf 
 
Solange bei der wohnwirtschaftlich genutzten Immobilie Renditen um 4% zu erzielen sind, wird es in Deutschland weiterhin Steuervorteile geben. Die Steuervorteile werden u.a. durch besondere Abschreibungsregeln im Einkommen-Steuer-Gesetz (EStG) definiert

Bitte klicken Sie rechts auf die Abschreibungsverfahren und erfahren Sie mehr
 
    Sie beträgt grundsätzlich 2% und für Gebäude, die vor dem 1. Januar 1925 fertig gestellt worden, sogar 2,5%. (§7, Absatz 4, EStG)
    In Bayern stehen zahlreiche Häuser unter Denkmalschutz. Bei der Sanierung sind umfangreiche Auflagen der Denkmalschutz-behörden zu beachten. Durch die hohen Baukosten an Baudenkmälern werden diese steuerlich begünstigt. Die Absetzungen betragen beim Kauf eines solchen Objektes im Jahr des Abschlusses der Baumassnahmen und in den folgenden sieben Jahren jeweils 9% und in den folgenden vier Jahren jeweils 7% der begünstigten Anschaffungs- und Herstellungskosten. Begünstigt sind nur diejenigen Baukosten, die zur Substanzerhaltung erforderlich sind und der Kaufvertrag muss vor Sanierungsbeginn abgeschlossen werden. (§7i, EStG)


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